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Grundlohn: Infos vom Steuerberater in Saarbrücken

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Steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge

Arbeitgeber können für Sonn- und Feiertagsarbeiten Zuschläge zahlen, die bis zu bestimmten Prozent-Grenzen einkommensteuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig sind. (27.05.2019)

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Vergütung für sonntägliche Rufbereitschaft

Zuschläge für Sonntagsarbeit sind steuerfrei, soweit sie 50 % des Grundlohns nicht übersteigen (27.02.2013)

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Standort Saarbrücken

Metzer Straße 94
66117 Saarbrücken
Deutschland

Telefon +49 681 9543730
Telefax +49 681 95437319
E-Mail www.stb-grotemeyer.de

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