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Veräußerungsgewinn: Infos vom Steuerberater in Saarbrücken

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Veräußerung eines Teilgrundstücks

Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei Verkauf eines zu Wohnzwecken dienenden Teilgrundstücks (28.04.2024)

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Private Veräußerungsgeschäfte

Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte soll ab 2024 auf € 1.000,00 steigen (25.10.2023)

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Kurzzeitige Vermietung steuerunschädlich

Ausschließlich zu privaten Wohnzwecken genutzte Immobilien können ohne Beachtung jeglicher Mindestbesitzzeiten stets steuerfrei veräußert werden. (27.05.2019)

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Arbeitszimmer: Kein Veräußerungsgewinn

Verkauf von Arbeitszimmer im selbst genutzten Wohnheim steuerfrei (27.06.2018)

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Standort Saarbrücken

Metzer Straße 94
66117 Saarbrücken
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Telefon +49 681 9543730
Telefax +49 681 95437319
E-Mail www.stb-grotemeyer.de

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